Zusätzlich gefördert. Sinnvoll angelegt. Einfach genutzt.

VWL

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen bieten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit, Arbeitgeberleistungen und staatliche Förderung sinnvoll für den eigenen Vermögensaufbau zu nutzen. In Verbindung mit dem Genossenschaftssparen der Nova Sedes kann daraus ein Modell werden, das nicht nur verständlich ist, sondern auch konkret etwas bringt.

Arbeitgeberleistung nutzen

Viele Arbeitgeber zahlen jeden Monat einen Zuschuss, wenn ein geeigneter Vertrag vorliegt. So entsteht zusätzliches Sparpotenzial, das viele bisher ungenutzt lassen.

Staatliche Förderung mitnehmen

Je nach Einkommen kann zusätzlich eine staatliche Förderung möglich sein. Damit wird aus regelmäßigem Sparen ein Modell mit echtem Mehrwert.

Schon mit kleinen Beträgen starten

Vermögenswirksame Leistungen funktionieren auch mit überschaubaren monatlichen Beiträgen. Gerade dadurch sind sie für viele Menschen attraktiv und alltagstauglich.

Genossenschaftlich anlegen

Das Kapital in der Nova Sedes Wohnungsbau eG wird ausschließlich wohnwirtschaftlich verwendet. Damit fließt es in einen Bereich mit realem Bezug und langfristiger Perspektive.

Einfach beantragen

Der Weg zur Mitgliedschaft und zur Nutzung der VL ist klar strukturiert und digital vorbereitet. So wird aus einem oft kompliziert wirkenden Thema ein nachvollziehbarer Prozess.

Mehr aus vorhandenen Möglichkeiten machen

Vermögenswirksame Leistungen sind kein zusätzlicher Trend, sondern eine bestehende Möglichkeit, die oft einfach liegen gelassen wird. Wer sie nutzt, holt mehr aus dem heraus, was ohnehin möglich ist.

Unser Ziel:
Einen modernen Lebensraum zu realisieren, in dem Nachbarn wie selbstverständlich zu Freunden werden.

Nova Sedes Wohnungsbau eG

Warum Genossenschaftssparen interessant sein kann

Vom Chef bezahlt, vom Staat gefördert. Mit den Vermögenswirksamen Leistungen können Sie als Arbeitnehmer doppelt profitieren und sich so Schritt für Schritt ein kleines Vermögen aufbauen.

In den vergangenen Jahren kennzeichnen fallende Zinsen und schwankende Aktienmärkte die Kapitalmärkte und sorgen für teilweise erhebliche Verluste bei den Anlegern. Zudem liegen die angebotenen Sparzinsen weit unter der Inflationsrate. Selbst bislang sicher geglaubte Verträge wie z.B. Lebensversicherungen, leiden unter deutlichen Wertverlusten und ständigen anlegerfeindlichen Anpassungen der Garantiezinsen.

Die gute Nachricht ist, dass sich für viele Arbeitnehmer das Sparen doch noch lohnt. Vor allem, wenn sie die Zugabe ihres Arbeitgebers nutzen können. Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Bruttolohn Geld an ihre Mitarbeiter, wenn diese einen geeigneten Sparvertrag in der Personalstelle vorlegen. Zwischen 6,65 und 40,00 Euro zahlen die Chefs im Monat. Anspruch haben Teil- und Vollzeitbeschäftigte, Auszubildende, Beamte und Soldaten. Viele der Arbeitnehmer verschenken dieses Geld und verzichten so auf bis zu 480,00 Euro im Jahr. Natürlich zahlt nicht jeder Chef, aber auch, wenn Ihr Arbeitgeber keinen Beitrag leistet, lohnt sich das Sparen im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen und Sie haben Anspruch auf die staatliche Förderung. Maßgeblich dafür, dass Ihnen die staatliche Förderung zusteht ist Ihr zu versteuerndes Einkommen.

In 3 Schritten zur Förderung:

1.

Antrag stellen
Du füllst das gesichertes Online-Formular aus und gibst alle relevanten Daten an, um es zu ermöglichen einen Antrag für deine Genossenschafts-Mitgliedschaft zu erstellen.

2.

Antrag prüfen
Wir prüfen im Hintergrund die Richtigkeit deiner Daten und die Daten deines Arbeitgebers um die korrekte Bemessungsgrundlage für die staatliche Förderung zu errechnen und den passenden Beitrag zu erheben.

3.

Mitgliedschaft bestätigen
Sind alle Daten korrekt und deine Daten wurden durch unser Genossenschafts-Team geprüft, steht deiner Mitgliedschaft und der Förderung bis zu 568€ pro Jahr nichts mehr im Weg.

Vergleich Prämien dem VL-Sparen

Bezeichnung

1. Bausparverträge

2. Produktivsparen – Genossenschaftssparen

Grundlagen:

Staatliche Förderung

 

10 % auf max. 39,17 € pro Monat = 3,92 €

 

20 % auf max. 33,33 € pro Monat = 6,66 €

Einkommensgrenzen

40.000,- € bzw. 80.000,- € für Zusammenveranlagte

40.000,- € bzw. 80.000,- € für Zusammenveranlagte

In Zahlen:

Jährliche Einzahlung

 

480,00 €

 

480,00 €

Förderung nach § 5 VermBG

42,30 €

80,00 €

Wohungsbauprämie

1,00 €

8,00 €

Jährliche Förderung gesamt

43,30 €

88,00 €

Kleine Beträge, die
den Unterschied machen.

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